NAV Online Számla — Ungarns Echtzeit-Rechnungsmeldesystem

Ungarn betreibt NAV Online Számla — verbindliche Echtzeit-Meldung aller inländischen B2B-Rechnungen an die Steuerbehörde innerhalb von 4 Minuten nach Ausstellung.

NAV Online Számla-Zeitleiste

Jul 2018

Start — große B2B-Rechnungen

NAV-Meldung wurde im Juli 2018 für B2B-Rechnungen über 100.000 HUF eingeführt.

Jan 2021

Alle inländischen B2B-Rechnungen

Alle inländischen B2B-Rechnungen müssen seit Januar 2021 innerhalb von 4 Minuten an NAV gemeldet werden.

Future

Vollständige E-Rechnung (in Diskussion)

Ungarn nimmt an den EU-ViDA-Diskussionen teil. Bis 2026 ist keine vollständige E-Rechnungspflicht erlassen worden.

Wie NAV Online Számla funktioniert

Meldung, nicht Zustellung

NAV Online Számla ist ein Steuermeldesystem, kein Rechnungsversand. Das Unternehmen stellt eine Rechnung in beliebigem Format aus und meldet die Daten gleichzeitig an NAV.

invoiceData.xsd-Format

NAV-Meldungs-XML verwendet invoiceData.xsd v3.0 — nicht auf PEPPOL UBL oder EN 16931 basierend.

Die 4-Minuten-Frist

NAV-Daten müssen innerhalb von 4 Minuten für B2B-Rechnungen übermittelt werden.

Strafen

NAV-Bußgelder bis zu 500.000 HUF pro Rechnung für Nichtmeldung oder verspätete Meldung.

NAV Online Számla: FAQ

Was ist NAV Online Számla?

NAV Online Számla (Online-Rechnungssystem) ist Ungarns Echtzeit-Meldesystem für Rechnungen, betrieben von der NAV (ungarische Steuer- und Zollverwaltung). Anders als Clearing-Systeme (KSeF, e-Factura) ist es ein Meldesystem: Unternehmen stellen Rechnungen in beliebigem Format aus und melden die strukturierten Daten dann innerhalb von 4 Minuten an die NAV. Die NAV nutzt die Daten für den Echtzeit-Mehrwertsteuerabgleich und die Betrugserkennung.

Ist die E-Rechnung in Ungarn verpflichtend?

Die NAV-Echtzeitmeldung ist seit 2021 für alle inländischen B2B-Rechnungen ungarischer umsatzsteuerlich registrierter Unternehmen verpflichtend, unabhängig vom Rechnungswert. Die Meldung nutzt ein NAV-spezifisches XML-Schema (invoiceData.xsd v3.0). Ungarn hat noch keine vollständige E-Rechnungspflicht erlassen (bei der strukturierte Rechnungen an Käufer gesendet werden), beteiligt sich aber an den EU-ViDA-Diskussionen, die bis 2028 eine solche einführen könnten.

Was ist die 4-Minuten-Meldefrist?

Bei B2B-Rechnungen müssen die Rechnungsdaten innerhalb von 4 Minuten nach Ausstellung der Rechnung (das heißt ab dem Steuerzeitpunkt) an die NAV übermittelt werden. Bei B2C-Rechnungen beträgt die Frist 4 Tage. Das 4-Minuten-Fenster ist für manuelle Prozesse sehr knapp — Unternehmen nutzen Buchhaltungssoftware oder ERP-Konnektoren, die bei Rechnungserstellung automatisch an die NAV übermitteln.

Welches Format verwendet die NAV-Meldung?

NAV Online Számla v3.0 verwendet ein eigenes XSD-Schema (invoiceData.xsd), das nicht auf PEPPOL UBL oder EN 16931 basiert. Das XML erfasst Rechnungskopfdaten, Positionen, Mehrwertsteueraufschlüsselung und Zahlungsdetails. Das Schema wird auf dem NAV-Entwicklerportal (onlineszamla.nav.gov.hu) veröffentlicht. Die Authentifizierung erfolgt über einen mit der Steuernummer des Unternehmens verknüpften technischen Nutzer.

Welche Strafen drohen bei fehlenden oder verspäteten NAV-Meldungen?

Die NAV kann Bußgelder von bis zu 500.000 HUF pro Rechnung für fehlende oder verspätete Meldungen verhängen. Wiederholte Verstöße ziehen steigende Strafen nach sich. Da die NAV Käufer- und Verkäufermeldungen abgleicht, lösen Abweichungen Prüfungen aus. Unternehmen mit großem Rechnungsvolumen investieren in der Regel in automatisierte NAV-Konnektoren, um im 4-Minuten-Fenster zu bleiben.

Ist NAV Online Számla dasselbe wie das Senden einer E-Rechnung an den Käufer?

Nein — das sind zwei getrennte Vorgänge. NAV Online Számla ist eine Meldung an die Steuerbehörde, keine Rechnungszustellung an den Käufer. Der Käufer erhält die Rechnung in der Regel weiterhin als PDF per E-Mail oder über eine Rechnungsplattform. Ungarn diskutiert den Übergang zu einem vollständigen E-Rechnungsmodell (bei dem strukturierte Rechnungen an Käufer gesendet und nicht nur an die NAV gemeldet werden), doch Stand 2026 ist dieser Übergang nicht vorgeschrieben.

Rechnungen validieren und für ungarische NAV-Compliance vorbereiten

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